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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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Betreff:
Wolfgang Pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Dabei kam die Frage auf, ob die Summe der > gebildeten Rücklagen auch im Zusammenhang der > tatsächlichen liquiden Mittel sein muss. > > # Ja, die Finanzverwaltung verlangt das > ausdrücklich. > > Nun zur eigentlichen Frage: Müssen wir bei der > Aufteilung des Betriebsergebnisses auch die > theoretisch neu gebildete Betriebsmittelrücklage > berücksichtigen oder können wir den Vorjahreswert > einfach stehen lassen, so dass er zum Ende des > Jahres beim selben Wert steht? > > # Die Finanzverwaltung vertritt hier die > Auffassung, dass eine Betriebsmittelrücklage > längstens für ein Jahr gebildet werden darf. Sie > muss also zum Ende des Jahres aufgelöst und zum > Beginn des neuen Jahres neu gebildet werden. Die > Betriebsmittelrücklage muss ebenfalls als > tatsächliche Liquidität vorhanden sein. > > Gleichzeitig verteilen wir den Gewinn dann nur auf > die freie Rücklage und weitere projektbezogene > Vorhaben ohne den Betrag der > Betriebsmittelrücklage mit einzubeziehen. > Das erscheint mir nicht richtig, da wir dadurch > Rücklagen errechnen, die gar nicht vorhanden > sind. > > # Unter den o.g. Maßgaben ist das richtig. Die > Betriebsmittelrücklage könnte nur verändert > werden, wenn sich die Kosten- und Ertragslage > entsprechend ändert.
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