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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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Betreff:
lexa schrieb: ------------------------------------------------------- > Hallo, > > wir diskutieren im Verein die Bildung, Verwendung > und Auflösung von Rücklagen. > Dabei kam die Frage auf, ob die Summe der > gebildeten Rücklagen auch im Zusammenhang der > tatsächlichen liquiden Mittel sein muss. > Konkret ist es bei uns so, dass wir aus dem > Jahresüberschuss eine Zuführung in die freie > Rücklage berechnen und beschließen und die mit dem > Vorjahreswert summiert wird. > Außerdem haben wir eine Betriebsmittelrücklage, > die jedes Jahr mit dem selben Betrag weiter > bestehen gelassen wird. Man könnte buchhalterisch > wohl eigentlich zum Ende des Jahres auflösen und > dann wieder neu einstellen. das wird aber nicht > praktiziert. > Weiter bilden wir projektbezogenene Rücklagen für > konkrete Vorhaben. > Nun zur eigentlichen Frage: > Müssen wir bei der Aufteilung des > Betriebsergebnisses auch die theoretisch neu > gebildete Betriebsmittelrücklage berücksichtigen > oder können wir den Vorjahreswert einfach stehen > lassen, so dass er zum Ende des Jahres beim selben > Wert steht? > Gleichzeitig verteilen wir den Gewinn dann nur auf > die freie Rücklage und weitere projektbezogene > Vorhaben ohne den Betrag der > Betriebsmittelrücklage mit einzubeziehen. > Das erscheint mir nicht richtig, da wir dadurch > Rücklagen errechnen, die gar nicht vorhanden > sind. > > Ich hoffe, meine Frage ist einigermaßen > verständlich und jemand kann uns weiterhelfen und > Klarheit bringen. > Vielen Dank schon im Vorraus. > > Grüße aus Brandenburg, > lexa
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