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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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Betreff:
Wolfgang Pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Wenn der Verein nicht bilanziert, werden ohnehin > nur die bezahlten Beitrage gebucht. > Ein Ausbuchen ist in der steuerlichen Buchführung > also nicht erforderlich bzw. gar nicht > vorgesehen. > > Es sollte die Zustimmung der MV eingeholt werden, > weil nicht eingetriebene Beiträge ein > Vermögensschaden beim Verein sind, für den > Vorstand belangt werden könnte.
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