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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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Betreff:
Wolfgang Pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Da gibt es leider keine verbindliche Aussagen der > Finanzverwaltung. > Es hat sich zwar die Grenze in den > Lohntsteuerrichtlinien auf 60 Euro erhöht, es ist > nur leider unklar, ob das auch für die > Aufmerksamkeiten an Mitglieder gilt. Weil ja auch > schon vorher unklar war, ob die 40 Euro wirklich > verbindlich sind.
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