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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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Betreff:
Wolfgang Pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Ein Zweckbetrieb könnte z.B. vorliegen, wenn > Werkstätten für Künster laufender eigener > Ausstellungen vermietet werden oder Probenräume > für (eigene) Musikschüler. > Bei der Vermietung an "Fremde" fehlt praktisch > immer die Zwecknotwendigkeit. > > Wenn Sie den Raumn selbst nutzen, fallen > naturgemäß keine Einnahmen an, sondern nur > Ausgaben. > Diese Ausgaben müssen dann (anteilig) als Kosten > des entsprechenden Tätigkeitsbereichs (je nach > Nutzung) verbucht werden.
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