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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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Betreff:
fabianwolf schrieb: ------------------------------------------------------- > Vielen Dank für die Antwort. Interessehalber, > unter welchen Umständen liegt denn ein > Zweckbetrieb vor? > > Richtig, Kosten für Energie und Reinigung u.ä. > fallen an. Dann behandeln wir es als > wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb. > > Wie verbuche ich es in meiner Buchhaltung, wenn > ich den Raum selbst nutze? > > Wolfgang Pfeffer schrieb: > -------------------------------------------------- > ----- > > An wen Sie vermieten, spielt keine Rolle. Die > > Raumvermietung ist nur in ganz speziellen > Fällen, > > die hier nicht vorliegen, ein Zweckbetrieb. > > Der ermäßigte Umsatzsteuersatz kommt deswegen > > nicht in Frage. > > Die bloße Vermietung des Raum ist nach § 4 Nr. > 12 > > UStG steuerfrei (mit Option zur Umsatzsteuer, > wenn > > der Mieter die Räume unternehmerisch nutzt). > > Die Frage ist aber, ob es sich um eine bloße > > Raumvermietung handelt. Bei kurzfristiger > > Vermietung kommen oft Leistungen dazu > (Reinigung, > > Energiekosten, Organisationstätigkeiten), die > > (gemessen an der kurzen Mietdauer) nicht nur > > Nebenleistungen sind. > > Dann liegt keine Raumvermietung mehr vor, > sondern > > eine sonstige Leistung, die dem Regelsteuersatz > > (19%) unterliegt.
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