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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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Betreff:
Wolfgang Pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > An wen Sie vermieten, spielt keine Rolle. Die > Raumvermietung ist nur in ganz speziellen Fällen, > die hier nicht vorliegen, ein Zweckbetrieb. > Der ermäßigte Umsatzsteuersatz kommt deswegen > nicht in Frage. > Die bloße Vermietung des Raum ist nach § 4 Nr. 12 > UStG steuerfrei (mit Option zur Umsatzsteuer, wenn > der Mieter die Räume unternehmerisch nutzt). > Die Frage ist aber, ob es sich um eine bloße > Raumvermietung handelt. Bei kurzfristiger > Vermietung kommen oft Leistungen dazu (Reinigung, > Energiekosten, Organisationstätigkeiten), die > (gemessen an der kurzen Mietdauer) nicht nur > Nebenleistungen sind. > Dann liegt keine Raumvermietung mehr vor, sondern > eine sonstige Leistung, die dem Regelsteuersatz > (19%) unterliegt.
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