Forum Vereinsknowhow
Steuern und Buchführung
: Forum Vereinsknowhow
Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
Gehe zu:
Forenliste
•
Beiträge auflisten
•
Suchen
•
Einloggen/Registrieren
Name (oder Nickname):
Betreff:
Wolfgang Pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Auch für Mitgliedsbeiträge gilt die allgemeine > Verjährungsfrist von drei Jahren. > Verfallen würde die Forderung aber nur dann, wenn > keine rechtlichen Schritte unternommen werden. > Wenn die Forderungen aus anderen Gründen > uneinbringlich sind, könnten sie auch schon früher > ausgebucht werden.
www.vereinsknowhow.de
.