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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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Wilma_D schrieb: ------------------------------------------------------- > Kann man das so genau aufteilen (also > Hälfte/Hälfte wenn nur Zweckbetrieb vorhanden oder > muss man auch noch ausrechnen wie hoch der Anteil > des Zweckbetriebs am Jahresergebnis ist)? Ist es > eigentlich auch zulässig, vereinfachend am > Jahresende für die kompletten Verwaltungskosten > eine Umlage für den Zweckbetrieb bzw. > wirtschaftlichen Bereich zu bilden (z..B. 10% der > gesamten Verwaltungskosten)? > > Danke! > Wilma
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