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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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Wilma_D schrieb: ------------------------------------------------------- > Lieber Herr Pfeffer, > > wieder einmal eine schwere Frage für mich: wir > sind ein gemeinnütziger Verein, Satzungszweck ist > die Förderung der internationalen Gesinnung. 10 > unserer Mitglieder haben an einer Ausschreibung > der Europäischen Union teilgenommen und werden > gemeinsam ein Projekt bearbeiten, das mit rund > 400.000 Euro von Seiten der EU gefördert wird. Wir > als Verein sollen nun zusätzlich als sogenannter > "Help Desk" fungieren, d.h. verwaltungstechnische > Arbeit für die Gruppe erfüllen. Hierzu gibt es > auch einen "Dienstleistungsvertrag", in dem unsere > Aufgaben geregelt sind. Wir erhalten von jedem der > 10 Mitglieder hierzu eine Vergütung. Unsere > Geschäftsführung ist nun der Ansicht, dass diese > Einnahmen umsatzsteuerfrei sind - ich sehe hier > allerdings einen Leistungsaustausch und würde das > Ganze eher im Zweckbetrieb ansiedeln. > Argumentation der Geschäftsführung ist, dass hier > lediglich Umlagen weitergereicht werden, EU Gelder > immer steuerfrei seien und wir hier Leistungen > gegenüber Mitgliedern erbringen, die den > Satzungszweck erfüllen. Man müsse das ja nicht > "Dienstleistungsvertrag" oder "Rechnung" nennen > sondern könne das anderweitig umschreiben. Wir > hatten hier vor vielen Jahren einmal eine > Umsatzsteuersonderprüfung und mussten die > Einnahmen aus Help-Desk Tätigkeiten > nachversteuern, allerdings haben wir hier hier > Leistungen gegenüber Nicht-Mitgliedern erbracht. > Können Sie mir hierzu kurz Ihre Einschätzung > mitteilen? > > Ganz herzlichen Dank! > > Wilma
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