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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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Betreff:
Wolfgang Pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Der Rest der Kosten wurde über einen > Teilnehmerbeitrag gedeckt der Mitreisenden > gedeckt. Die Frage ist, > ob der Teilnehmerbeitrag > nun auch als wirtschaftliche Einnahmen zählen. > > #Ja. das ist eine sog. Zweckreise; die > Teilnahmebeiträge fallen in den Zweckbetrieb. > > Es waren auch einige Begleitpersonen dabei, die > also nicht mitgesungen haben. > > # Hatten die eine Aufgabe für den Chor? Dann kann > man das auch dem Zweckbetrieb zuordnen. > > Wir haben überraschenderweise sogar einen > Überschuss erzielt, da der Teilnehmerbeitrag > großzügig kalkuliert war. > > # Kein Problem, ist ja steuerbegünstiger > Zweckbetrieb. > > > Zählen nun sämtliche Einnahmen und Ausgaben aus > der Konzertreise zum ideelen Bereich > a) wenn der Überschuss nicht an die Teilnehmer > zurückgezahlt wird > b) wenn der Überschuss an die Teilnehmer > zurückgezahlt werden, > so dass Ein- und Ausgaben mit 0 aufgehen. > > # Ob ein Überschuss entsteht, spielt keine Rolle. > Ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb (zu dem auch > der Zweckbetrieb gehört) wird durch eine > Einnahmenerzielung (= wirtschaftliche Einnahmen) > definiert, nicht durch eine Gewinnerzielung.
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