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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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Georg70374 schrieb: ------------------------------------------------------- > Guten Tag, > wir sind ein Chor, der von einem gemeinnützigen > Trägerverein getragen wird. Vereinzweck ist "die > Förderung von Kunst und Kultur". > > Wir geben regelmäßig Konzerte. Grundsätzlich würde > ich denken, dass die Konzertein- und Ausgaben dem > Zweckbetrieb zuzordnen sind. Aber was, wenn wir > keine Eintrittskarten verkaufen, sondern am > Ausgang nach dem Konzert Spenden sammeln? Zählen > die Spenden dann zum ideellen Bereich oder zum > Zweckbetrieb? > > Eine ähnliche Frage ergibt sich für unsere > Konzertreisen. Wir waren dieses Jahr z.B. in der > Ukraine und gaben dort 4 Konzerte. Nebenei haben > wir aber auch Land und Leute kennengelernt. Diese > Konzertreise wurde durch eine öffentliche > Kulturförderung und sowie durch Teilnehmerbeiträge > finanziert. Die Konzertreise zählt ja > grundsätzlich sicherlich wieder zum Zweckbetrieb. > Aber was ist mit der Kulturförderung? > > Kann mir jemand auf die Sprünge helfen? > > Danke im Voraus! > Georg
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