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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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Betreff:
Wolfgang Pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Wenn es ein Auftragsverhältnis wäre, dann könnte > ich als Folge aber auch nicht die 44-€-Gutscheine > als steuerfreien Sachbezug einsetzen oder? > > # Ja, das gilt nur bei Lohn- und Gehalt > . > Wie wäre hier die Abgrenzung? > > # Ein Dienstverhältnis setzt einen nennenwerte > Vergütung voraus. > > Es gibt also bei uns Spieler, die gar nichts > erhalten. Außer einmal im Jahr ein > 44-€-Gutschein. > Diese wären definitiv ja dann keine Arbeitnehmer. > > # Ganz richtig. > > > Dann haben wir die 5 Spieler, die je gefahrenen > Kilomter (Hin- und Rückfahrt) 25 Cent vergütet > bekommen. Würde man dies auch noch als > Auftragsverhältnis ansehen? > > # Aufwandsersatz gibt es auch im > Auftragsverhältnis (§ 670 BGB). Das führt nicht zu > einer abhängigen Beschäftigung.
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