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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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Betreff:
Wolfgang Pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Dort wo der Verein Umsatzsteuer erhebt, kann er > auch Vorsteuer abziehen. > Ob das Sinn macht, ist nicht die Frage, weil bei > Überschreiten der Kleinunternehmergrenze die > Umsatzsteuerpflicht automatisch eintritt.
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