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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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Wolfgang Pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > ...... müssen Sie mit Ihrem Verein auch keine > Umsatzsteuer zahlen, wenn die Umsätze des > Zweckbetriebs 17.500€ nicht übersteigen. > > # Das gilt allerdings für den Gesamtumsatz nicht > nur für die Zweckbetriebe. > > > Sind in dieser "Grenze" alle Umsätze der > Veranstaltung (Konzert) incl. Umsatzsteuer zu > betrachten? > > # Ja, die steuerfreien Umsätze werden aber > herausgerechnet.
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