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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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Wine schrieb: ------------------------------------------------------- > Herr Pfeffer, > > ich lese im Internet .... > ...... müssen Sie mit Ihrem Verein auch keine > Umsatzsteuer zahlen, wenn die Umsätze des > Zweckbetriebs 17.500€ nicht übersteigen. > > Ist da der Umsatz/Jahr oder pro Zweckbetrieb > anzusetzen ? > Sind in dieser "Grenze" alle Umsätze der > Veranstaltung (Konzert) incl. Umsatzsteuer zu > betrachten? > a. Eintrittsgelder (7%) > b. Speisen und Getränke (19%)
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