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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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Wolfgang Pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Die Zweckbindung der Spenden gilt hier nur für das > Verhältnis zwischen Spender und Verein. > Im Übrigen sind alle Spenden zweckgebunden zu > verwenden - also für anderweitige Satzungszwecke. > Das sollte natürlich mit dem Spender geklärt > werden, weil sich sonst Rückzahlungsansprüche > ("Schenkung unter Auflage") ergeben könnten.
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