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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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Betreff:
Wolfgang Pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > 1.) erhaltene Zahlungen zu je 100 Euro pro Person > = Einnahmen und Zahlung der Rechnung = Ausgaben? > > # Wenn nicht Einzelverträge der Mitglieder mit dem > Anbieter bestehen, sind das keine durchlaufenden > Posten und damit beim Verein Einnahmen bzw. > Ausgaben > > > 2.) fällt Körperschaftssteuer an? > > # Nur auf Gewinne, die höher als 5.000 Euro im > Jahr sind. > > > 3.) als nicht gemeinnütziger Verein ist man > automatisch Umsatzsteuerpflichtig oder? Hier ist > > die Anwendung der Kleinunternehmeregelung > angedacht. Zwar kann man sich keine Vorsteuer als > Verein aus der großen Rechnung ziehen, aber der > Verein soll sich nach Zahlung und Baumaßnahmen > sofort wieder auflösen. Daher bedenken wegen > Vorsteuer Berichtigungszeitraum. > > # Es gelten die allgemeinen > umsatzsteuerrechtlichen Regelungen. Wenn die > Kosten nur duchgereicht werden, entsteht ja durch > den Vorsteuerabzug ohnehin kein Vorteil. Bei dem > genannten Umsatz bleibt der Verein > Kleinunternehmer. > > > 4.) als was sind die 100 Euro Zahlungen zu > qualifizieren? Erlöse zu 19% Ust? Einkunftsart? > # Gewerbliche Einkünfte. Umsatzsteuerregelsatz. > > Durchlaufender Posten/ > # nein > > Vermögensverwaltung ?!? > # nein > > Gibt es sonst noch irgendwelche steuerlichen > Bedenken bei dem Model? > > # Ich sehe da weiter kein Problem.
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