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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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Betreff:
Manni schrieb: ------------------------------------------------------- > Gut bei den Jugendspielen wird zwar kein Eintritt > genommen, jedoch werden während des Spiels auch > Getränke und Speisen verkauft, sodass hier > Einnahmen aus wirts. Geschäftsbetrieb vorliegen. > Aber aufgrund dessen, dass kein Eintritt bei > Jugendspielen genommen wird, verbietet sich wohl > der Ansatz von Vorsteuer beim Kauf der > Jugend-Trainingsanzügen, wenn ich sie richtig > verstehe? > . > Bei der jährlichen W-Feier ehalten die Mitglieder > Essen u. Trinken gratis. Kann ich bei der hierfür > anfallenden Getränke u. Essensrechnung Vorsteuer > ziehen? Ich denke nicht, da keine Gegeneinnahmen > erzielt werden. Wie wäre es jedoch, wenn ich vom > jedem Mitglied z.B. pauschal 3 € fürs Essen nehmen > würde. (Kosten je Person ca. 15€) Wäre dann das > Ziehen von Vorsteuer möglich? > . > Im Zuge von einem Vereinsjubiläum, an welchem > Getränke u. Essen zum Selbstkostenpreis angeboten > wurden (die Erlöse habe ich der UST unterworfen), > wurden diverse Anschaffungen getätigt wie u.a. > > eine Vereinsfahne, Hemden für den Vorstand und > Ehrennadeln. Ist hier der Abzug der Vorsteuer > möglich oder gehört dies in den ideelen Bereich? > . > Ich hoffe, dass damit alle Unklarheiten beseitigt > sind. (das Thema Umsatzsteuer im Verein ist als > Anfänger schon recht komplex!) > > Danke und Gruß > Manni
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