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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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Betreff:
Wolfgang Pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Kann ich einem Spieler für Hin- und Rückfahrt zum > Training die 0,30 ct. Kilometerpauschale > erstatten. > > # Ja, wenn der Trainingsort nicht die regelmäßige > Tätigkeitsstätte ist, es sich also um eine > "dienstlich veranlasste" Reise handelt. > Andernfalls kann auch die einfache Fahrt nicht > steuerfrei erstattet werden. > > Kann ich zudem für die Reisekosten nicht auch die > 256 € Freigrenze nutzen. > > #Ja, bei Ehrenamtlern geht das regelmäßig, weil > sonstige Einkünfte vorliegen. > > Dann wäre es doch unproblematisch, wenn ich auf > Jahressicht die Hin- und Rückfahrt vergüte, > solange ich unter dem Freibetrag bleibe. Sehe ich > dies richtig? > > # Ganz richtig. > > > Zudem die Frage. Wir beschäftigen z.Z. eine > Reinigungskraft auf Minijob-Basis. Nun habe ich > die Idee, dass ich die Reinigungskraft über die > Ehrenamtspauschale laufen lasse. Nun ist ein Teil > der zu reinigenden Flächen jedoch dem > wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb zuzuordnen. > (Gaststätte). Kann ich hiefür noch zusätzlich den > Freibetrag für sonstige Einkünfte nutzen? Also die > 256€? > > # Nein, der Minijob stellt Einkünfte aus Lohn- und > Gehalt dar. Der Freibetrag gilt aber nur für > sonstige Einkünfte.
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