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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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Betreff:
Wolfgang Pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Grundsätzlich kann das als Zuwendung erfolgen. Als > sog. teilweise Mittelweitergabe nach § 58 Nr. 2 AO > ist das zulässig. > Die Frage ist aber, ob nicht ein > Leistungstauschverhältnis entsteht, weil die > andere Organistion ja im Rahmen der Zahlung > Leistungen erbringt.
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