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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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Betreff:
Tina schrieb: ------------------------------------------------------- > Hallo Herr Pfeffer, > > ich komme aus der Privatwirtschaft und buche auch > in einem gemeinnützigen Verein mit dem SKR 49. In > der Ausbildung zur Finanzbuchhalterin habe ich > gelernt, die 70%/30% Regel bei Bewirtungskosten > anzuwenden. Wenn ich Bewirtungskosten im > Zweckbetrieb habe macht es doch eigentlich keinen > Sinn, die Bewirtungskosten aufzuteilen, da der > Zweckbetrieb doch auch ertragsteuerneutral ist. > Dennoch taucht im SKR 49 das Konto > "Bewirtungskosten (abzugsfähig) auf? Habe ich > einen Denkfehler und müssen auch im Zweckbetrieb > Bewirtungskosten in abzugsfähig und nicht > abzugsfähig aufgeteilt werden? > > Vielen Dank mal wieder für Ihre Hilfe > > Tina
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