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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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Wolfgang Pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Wenn es hier um Sport geht gilt: Bei Überlassung > an Mitglieder ist das ein Zweckbetrieb, bei > Überlassung an Nichtmitglieder ein > steuerpflichtiger wirtschaftlicher > Geschäftsbetrieb.
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