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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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Betreff:
Wolfgang Pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Darf ich z. B. das Konto 6210 nur bebuchen, wenn > es mit USt-pflichtigen Erlösen im sonstigen > Zweckbetrieb im Zusammenhang steht? > > Genau, hier sind die Aufwendungen für > umsatzsteuerpflichtige Tätigkeiten zu buchen, d.h. > solche mit Vorsteuerabzug. > > > Bei uns erhalten die Skilehrer ebenfalls > Aufwandsentschädigung nach § 3 Nr. 26 EStG, die > damit zusammenhängenden Einnahmen würde ich aber > unter Konto 5704 buchen. Darf ich für die > entsprechende Aufwandsentschädigung dann das Konto > 6210 verwenden? > > Der Bereich 6000 sind sonstige Zweckbetriebe. Der > Zweckbetrieb Sport wird im 5000er Bereich gebucht.
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