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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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Wolfgang Pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Soweit mir bekannt ist, können Jahreskarteninhaber > immer klettern, weil sie einen Schlüssel zur > Anlage haben. Mitglieder und Nicht-Mitglieder, die > ohne Jahreskarte klettern wollen, müssen zu den > regulären Öffnungszeiten des Kletterturms kommen, > zu denen dann auch ehrenamtlich und unentgeltlich > Personal bereitsteht - zum einen an der Kasse und > zum anderen für Fragen und Hilfestellungen. > > Wenn die Anlage auch ohne Betreuung und > Überwachung genutzt werden dann, wird das gegen > eine sportliche Veranstaltung und für eine bloße > Nutzunggebühr sprechen - also keine > Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 22b UStG. > Nach Gemeinschaftsrecht (Art. 132 m > Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie) sind die > Einnahmen aber dennoch umsatzsteuerfrei
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