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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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Wolfgang Pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Bei Skikursen gibt es tatsächlich die > Skikursgebühr (also eine Teilnehmergebühr für die > Kinder). Zusätzlich müssen die Kinder natürlich > ihre Liftkarte und den Bus bezahlen. Da kann man > diese beiden Einnahmen wohl als Nebenleistung zur > Hauptleistung behandeln und ebenso steuerfrei > stellen. > > Liftkarte und Bus sind Nebenleistungen, die ja > auch für den Sport erforderlich sind. Sie werden > identisch besteuert. > > Die mitfahrenden Begleitpersonen nehmen jedoch nur > den "Service" in Anspruch, dass sie einen Platz im > Bus haben und der Skilehrer für sie die Liftkarte > besorgt. Sind diese Einnahmen dann auch > steuerfrei? > > Hier fehlt die Teilnahme an der sportlichen > Veranstaltung. Es ist deswegen nicht begünstigt. > Ein durchlaufender Posten ist es aber auch nicht, > weil dazu ein Rechtsverhältnis mit dem > Busunternehmer bestehen müsste. > > Bei der Wochenendskifahrt fällt überhaupt keine > Teilnahmegebühr an, da zahlen die Teilnehmer (egal > ob Mitglieder oder Nichtmitglieder) lediglich die > tatsächlichen Kosten und der Verein organisiert > lediglich den Bus, die Unterkunft und die > Liftkarte. > > Auch wenn die Einnahmen nur kostendeckend sind, > ändert das nichts an der Besteuerung.
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