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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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Ninja2907 schrieb: ------------------------------------------------------- > Herzlichen Dank schon einmal für Ihre Antwort. > > Ich habe da vorher etwas durcheinander gebracht. > Es wurde natürlich nicht optiert sondern auf die > Kleinunternehmerregelung verzichtet, die > eigentlich anwendbar gewesen wäre. > > Somit habe ich sie richtig verstanden, dass für > sämtliche sportliche Veranstaltungen wie > Skifahrten, Radtouren, Wanderungen etc. keinerlei > Umsatzsteuer anfällt, da diese Umsätze unter den § > 4 Nr. 22 UStG fallen und somit auch kein > Vorsteuerabzug aus den jeweiligen Rechnungen > möglich ist. Auch wenn an diesen Touren > Nicht-Mitglieder beteiligt sind, fällt keine > Steuer an? > > Lediglich die Eintrittsgelder aus dem Kletterturm > würden dann aufgrund des Verzichts auf die > Kleinunternehmerregelung der Umsatzsteuer > unterworfen werden - hier aufgeteilt nach 7% bei > Mitgliedern und 19 % bei Nichtmitgliedern. D. h. > nur hinsichtlich der Ausgaben, die direkt mit dem > Kletterturm im Zusammenhang stehen, wäre der > Vorsteuerabzug möglich? Ist hier unter Umständen > eine pauschalierte Aufteilung der Vorsteuer > möglich? Es gibt ja unter Umständen Ausgaben, die > beiden Zwecken dienen wie z. B. Kopierpapier, > Bürobedarf etc.? > > Viele Grüße > Nina
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