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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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Betreff:
Astrid schrieb: ------------------------------------------------------- > Hallo Herr Pfeffer, > > aufgrund Hinweisen eines Steuerberaters nahm ich > an, dass die Rechtslage bei Vorständen anders ist > als bei normalen Mitgliedern, die im Interesse des > Vereins, ggf. explizit im Auftrag des Vorstands, > tätig werden. > > Ich gehe also davon aus, dass auch die > Vorstandsmitglieder, die ja nicht nur besonderen > Einsatz zeigen, sondern auch persönliche Risiken > tragen, ihre nachweisbaren Kosten erstattet > bekommen können. > > Vielen Dank für die wieder mal schnelle Antwort > und herzliche Grüße
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