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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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johanna.l schrieb: ------------------------------------------------------- > Guten Tag, > > uns stellt sich zurzeit folgendes Problem: > > Um die Ausstellungen, Veranstaltungen etc. unseres > (Kunst)vereins kümmert sich ein Projektteam, in > dem neben Nicht-Mitgliedern und Mitgliedern auch > der Vorstand mitarbeitet. Wir möchten für kommende > Vorhaben den Beteiligten projektbezogene Honorare > für ihre Tätigkeiten zahlen können, bspw. für die > Künstlerbetreuung, die Katalogredaktion, > Pressearbeit usw. > Bei den Nicht-Mitgliedern und Mitgliedern dürfte > ja hier kein Problem bestehen. Uns ist allerdings > unklar, wie wir mit den Personen umgehen, die > neben ihrer Arbeit im Projektteam auch > gleichzeitig den Vorstand des Vereins stellen. > > In unserer Satzung heißt es nämlich: > "Der Vorstand führt die Vereinsgeschäfte > ehrenamtlich; er erhält lediglich Ersatz etwaiger > Auslagen > und Aufwendungen. Der Vorstand kann einen > Geschäftsführer bestellen und ihn mit der > Abwicklung der Vereinsgeschäfte betrauen. Die > Verfahrensfragen werden durch eine > Dienstanweisung > geregelt. Der Geschäftsführer nimmt beratend an > den Sitzungen des Vorstands > teil." > > 1. Sehe ich es grundsätzlich richtig, dass trotz > dieser Formulierung in der Satzung eigentlich > nichts dagegen sprechen dürfte, z.B. Person A > (Vorsitzende) ein Honorar für eine Tätigkeit zu > zahlen, wenn diese Tätigkeit nichts mit ihren > Aufgaben als Vorstand zu tun hat (z.B. > Katalogredaktion)? Oder darf Person A generell > keine Honorare vom Verein erhalten? > > 2. Sollte meine erste Annahme richtig sein - wie > verhält es sich bei Tätigkeiten, die weniger > eindeutig von der Aufgabe des Vorstandes eines > Kunstvereins abzugrenzen sind, z.B. die > Künstlerbetreuung oder Konzeption einer > Ausstellung? Könnte hier eine Geschäftsordnung > Abhilfe schaffen, die auf einer ordentlichen > Mitgliederversammlung beschlossen wird? (Und in > der dann bspw. festgesetzt wird, worauf sich die > Aufgaben des Vorstandes beschränken, z.B. darauf > die MV einzuberufen, den Verein nach außen hin zu > vertreten etc.?) > > 3. Oder liege ich komplett falsch und die > einfachste und sicherste Lösung wäre eine > Satzungsänderung zu: > > "Der Vorstand kann für seine Tätigkeiten eine > angemessene Vergütung erhalten." > > Vielen Dank für Ihre Hilfe!
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