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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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Betreff:
Wilma_D schrieb: ------------------------------------------------------- > Guten Morgen Herr Pfeffer, > > ist nicht ganz richtig, was ich geschrieben hatte: > Der Steuerberater argumentiert wie folgt: " ... > kann sicherlich argumentiert werden, dass die > geleisteten Zuschüsse im Rahmen von > strukturpolitischen volkswirtschaftlichen oder > allgemeinpolitischen Gründen gewährt worden > sind....Der Zuschuss... ist somit als "echter > Zuschuss" zu beurteilen und somit im > umsatzsteuerlichen Sinne nicht steuerbar, d.h. > nach deutschem Recht ist in diesem Fall keine > Umsatzsteuer zu entrichten." > > Also zusammengefasst für mich: Zuschuss bedeutet > ideeller Bereich -> somit gehört das Projekt auch > in den ideellen Bereich. Ich werde mich dann > sicherlich mit der Darstellung im Jahresabschluss > 2017 schwer tun, da die großen Ausgaben unseren > ideellen Bereich "verfälschen" werden und ich noch > nicht genau weiß, wie ich das unseren Mitgliedern > gegenüber transparent gestalten kann..... > > Wilma
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