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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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Betreff:
Wolfgang Pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Es handelt sich um eine Aufwandsspende. Da ist > aber zu beachten, dass hier die steuerliche > Behandlung die gleiche ist, wie bei Bezahlung der > Rechnung mit anschließender Rückspende. > Am besten macht man das tatsächlich so, dann > entfallen gesonderte Nachweise. > Hier kommt evtl. der Ehrenamtsfreibetrag in Frage. > Andernfalls entsteht kein steuerlicher Vorteil, > weil zuvor die Vergütung versteuert werden muss.
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