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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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Betreff:
Wolfgang Pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Eine Mittelweitergabe zur freien Hand ist ohne > Gemeinnützigkeit des Empfängers (für das Ausland > gelten analoge Anforderungen nach nationalem > Recht) nicht zulässig. > Es bleibt dann nur die Möglichkeit, den Empfänger > als "Hilfsperson" einzusetzen. D.h. die > Mittelverwendung durch ihn muss unter der Regie > des Vereins erfolgen. > Andernfalls wäre kein Spendenabzug möglich und die > Zahlungen dürfen nicht aus Mitteln des Vereins > erfolgen.
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