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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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Betreff:
Wolfgang Pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Grundsätzlich gibt es da kein Problem. Auch wenn > die Rechnungen nicht auf den Verein lauten, kann > das als Aufwandsersatz abgerechnet werden. Der > Abrechnung wird die Originalrechnung beigelegt.
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