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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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Betreff:
Wolfgang Pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Grundsätzlich gehört zu einem Fahrtkostennachweis > auch der Nachweis, dass die Fahrten "betrieblich" > (durch die Vereinstätigkeit) veranlasst sind. Es > muss also zumindest der Grund der Fahrt > nachgewiesen werden, außerdem die Höhe der Kosten > (km). Wenn die Fahrten regelmäßig stattfinden, > kann man das natürlich vereinfachen.
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