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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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Betreff:
Wolfgang Pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Steuerrückzahlung vom Finanzamt an den Verein wird > als Einnahme im wiGB gebucht, dann wieder mit 19 % > MwSt? > Steuerzahlung vom Verein an das Finanzamt wird als > Ausgabe im wiGB gebucht, dann auch mit 19 % MwSt? > > >>Da die Umsatzsteuer in der EÜR ein eigener > Posten ist, wird das auf Umsatzsteuerzahlungen > bzw. -erstattungen gebucht und erscheint dann in > der EÜR als Aufwands- bzw. Ertragsposten. > Die Umsatzsteuer wird natürlich nicht mit > Umsatzsteuer gebucht. Die Erstattung des > Finanzamts ist kein Umsatz.
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