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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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Betreff:
Wolfgang Pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Grundsätzlich wäre das nicht zulässig, weil die > Spende immer einen Vermögensabfluss voraussetzt, > der hier aber nicht bei dem liegt, der die Spenden > einzahlt. > Formal könnte man das rechtlich so lösen, dass die > Spenden dem Sammler das Geld zuvor schenken, dann > stammt es aus seinem Vermögen. Das Finanzamt kann > und wird das aber wohl nicht prüfen.
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