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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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Betreff:
Wolfgang Pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Die genannten Beträge sind nur dann steuerfreier > Aufwandsersatz, wenn die Kosten (Wasser. Strom > Waschmittel usf.) nachgewiesen werden. Da ist es > einfacher, die Ehrenamtspauschale zu nutzen (also > statt der Sachkosten die Arbeitsleistung zu > vergüten). Wird die nicht anderweitig schon > genutzt, ist das die deutlich einfacherere > Methode.
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