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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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Betreff:
Wolfgang Pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Das geht durchaus, nur hat es u.U. steuerliche > Folgen: > 1. Die Zahlung fällt in den steuerpflichtigen > wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb. > 2. Es kann kein Spendenabzug für die Zahlung > erfolgen. In der Tat muss und darf also eine > Rechnung ausgestellt werden. > 3. Die Zahlung ist umsatzsteuerbar. Nur wenn der > Verein unter der Kleinunternehmergrenze bleibt, > muss er keine Umsatzsteuer erheben. > 4. Die Gemeinnützigkeit ist sicher nicht > gefährdet, weil dieses Geschäft keinen > wesentlichen Teil der Vereinstätigkeit ausmachen > wird.
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