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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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Betreff:
Stephan schrieb: ------------------------------------------------------- > Hallo Herr Pfeffer, > > zunächst einmal ein frohes neues Jahr > > wie planen für unsere Öffentlichkeitsarbeit einen > Messestand und Streuartikel zu beschaffen. > Verbuchen wir diese Ausgaben im Ideellen Bereich. > > > Satzungszwecke sind folgende: > > Zweck des Vereins ist die Förderung des > öffentlichen Gesundheitswesens und die Förderung > mildtätiger Zwecke im Sinne des § 53 der > Abgabenordnung. > > Durch Arzt-Patienten Seminare, > Informationsveranstaltungen, Vorträge und Tagungen > wird der Zweck der Prävention und Aufklärung über > die Krankheitsbilder....verfolgt > > Den Satzungszweck erfüllt der Verein insbesondere > durch >  materielle und ideelle Unterstützung von > erkrankten mit .... >  die Erfüllung eines Herzenswunsches des > erkrankten mit dem Ziel, neue Lebensenergie und > Mut zuzuführen >  das Sammeln von Sach- und Geldspenden. >  Präventionsarbeit und Aufklärung über die > Krankheitsbilder .. . Dazu gehören insbesondere > Informationsveranstaltungen, Vorträge, Tagungen > und Arzt-Patienten Seminare. >  Die Teilnahme an den Veranstaltungen des > Vereins steht jedermann offen. Sie ist nicht an > die Mitgliedschaft im Verein gebunden. > > Weiter planen wir eine Auftaktveranstaltung die > aus Spenden und und Mitgliedsbeiträgen finanziert > wird. Sind diese Ausgaben ebenfalls dem ideellen > Bereich zuzuordnen? > > Herzliche Grüße, Stehpan
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