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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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Alex schrieb: ------------------------------------------------------- > Unser Schützenverein hat das Jahr über einige > Einnahmen, die als wirtschaftlicher > Geschäftsbetrieb einzustufen sind (z. B. Ausschank > Schützenfest in eigener Regie, Zeltfete usw.). Die > Grenze von 17.500 Euro für die Umsatzsteuerpflicht > wird seit einigen Jahren überschritten. > > Wir haben vor einigen Jahren bei einem anderen > Verein gesehen, dass ein Förderverein gegründet > wurde und zum Beispiel die Zeltdisco über den > Förderverein gelaufen ist. Wir sind am Prüfen, ob > dieses bei unserem Verein auch möglich wäre. Der > Förderverein müsste noch gegründet werden. > > Offensichtlich ist zu Fördervereinen und dem > wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb eine Änderung > der Rechtsauffassung eingetreten (siehe § 58 Nr. 3 > AO). Auf einer Internetseite habe ich dazu > folgende Angaben gefunden: > > "Nach dem in 2012 geänderten AEAO Nr. 1 zu § 56 > ist ein Förderverein auch dann als gemeinnützig > anzuerkennen, wenn sich seine Einnahmen > ausschließlich aus Einnahmen aus dem > wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb und / oder aus > der Vermögensverwaltung zusammensetzen. Er muss > sich nur noch an die in seiner Satzung enthaltenen > Pflicht zur Verwendung sämtlicher Mittel für die > satzungsmäßigen Zwecke halten." > > Ist es damit tatsächlich so, dass der Förderverein > einen Großteil seiner Einnahmen aus dem > wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb beziehen kann > (z. B. Beiträge u. Spenden 5 % und > wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb 95 %) und dieses > dann steuerlich unschädlich ist ?
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