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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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Wolfgang Pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Dem Handbuch nach muss man den pauschalen > Vorsteuerbetrag „von Hand” buchen (Buchungssatz: > 0865 an 9690). Das Konto 0865 fließt in die UStVA.
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