Forum Vereinsknowhow
Steuern und Buchführung
: Forum Vereinsknowhow
Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
Gehe zu:
Forenliste
•
Beiträge auflisten
•
Suchen
•
Einloggen/Registrieren
Name (oder Nickname):
Betreff:
Wolfgang Pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Es gilt nach § 62 Abs. 3 AO: "Die Bildung von > Rücklagen (...) hat innerhalb der Frist des § 55 > Absatz 1 Nr. 5 Satz 3 zu erfolgen." Also bis > Ende des übernächsten Jahres. D.h. jetzt (bis Ende > 2015) können noch Rücklagen für 2013 und 2014 > gebildet werden. > Wenn aber der Abschreibungszeitraum weitgehend > abgelaufen ist, muss meiner Einschätzung nach eine > "gewöhnliche" zweckgebundene Rücklage gebildet > werden, weil eine so weit zurückgehende > nachträgliche Bildung dem Sinn der > Wiederbeschaffungsrücklage widerspricht. > Das hat im Übrigen den Vorteil, dass es keine > Beschränkung bei der Zuführung zur Rücklage gibt.
www.vereinsknowhow.de
.