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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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Rene Schäfer schrieb: ------------------------------------------------------- > Guten Tag, > > unser Sportverein möchte ab dem Jahr 2016 die > Wiederbeschaffungsrücklage "speisen". Bisher > wurden keine Rücklagen gebildet. Dazu besteht bei > mir die Frage, ob nur der Afa-Betrag des Jahres > 2016 in 2016 zugeführt werden kann oder auch die > Afa-Raten der vorangegangenen Jahre? > > Vereinfachtes Beispiel: > Anschaffung Fitness-Gerät in 2011 für 4.200 Euro; > ND 7 Jahre > Jährliche Afa-Rate = 600 Euro > > Können in 2016 nur die 600 Euro zur Rücklage > zugeführt werden oder 3.600 Euro für die Jahre > 2011 - 2016? Oder analoge Anwendung für die > Zuführung zur freien Rücklage mit der Nachholung > der letzten zwei Jahre? > > Für die Antwort vorab vielen Dank! > > Freundliche Grüße > René Schäfer
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