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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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Betreff:
YanikAk schrieb: ------------------------------------------------------- > Sehr geehrter Herr Pfeffer, > > ich habe diese Fragen am 28.04.2015 in diesem > Forum gestellt. > bis jetzt habe ich leider keine Antwort erhalten. > Ich würde mich freuen wenn diese Fragen > beantwortet würden. > > mfg > Akin Yanik > > Sehr geehrter Herr Pfeffer, > > wir betreuen mehrere Vereine ( gemeinnützige und > nicht gemeinnützige). > Die Vereine haben Mitarbeiter die verschiedene > arbeitsvertragsrechtliche Status haben. > Für welche der folgenden Mitarbeiter müssen die > Arbeitszeiten nach MiLOG aufgezeichnet werden. > > 1. Minijobber > 2. SV-pflichtige MA in Teilzeit (ab 450,- Euro > Brutto) > 3. SV-pflichtige MA in vollzeit (ab 1200,- Euro > Brutto) > > weiterhin habe ich Forum gelesen, dass eine > pauschale Aufwandsentschädigung (ohne Aufzeichnung > und ohne Belege) an Vorstand und Mitglieder für > die ehrenamtliche Tätigkeit bis zu 256 Euro nach § > 22 Absatz 3 Einkommensteuergesetz ("sonstige > Einkünfte" ) im Jahr gezahlt werden im > gemeinnützigen und nicht gemeinnützigen Vereinen. > > Fragen: > 1. gilt diese Regelung auch für ehrenamtliche > Helfer, die nicht Mitglied sind) > 2. benötigt der Verein für diese Ausgaben keine > Belege (wie z.B Fahrtenlisten, Benzinquittungen > usw.) von den Mitgliedern? > 3. ist dieser Betrag (256,- Euro) Lohnsteuer- und > Sozialversicherungsfrei)) für den Verein? > 4. ist dieser Betrag (256,- Euro) > Einkommensteuerfrei für den Empfänger (Mitglied, > Vorstand)? > 5. kann dieser Betrag einmalig oder muss es > monatlich ausgezahlt werden und zählt es zu den > Personalkosten? > 6. für wieviele Mitglieder kann es maximal > ausgezahlt werden? > 7. kann dieser pauschale Betrag auch für > Mitglieder und ehrenamtliche Helfer im Bereich > Vermögensverwaltung, Zweckbetrieb und im > wirtschaftlichen Bereich ausgezahlt werden? > > > mfg > Akin Yanik
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