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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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Verein V schrieb: ------------------------------------------------------- > Was können wir denn dafür tun? Können wir einen > Beschluss fassen, dass wir aus den > Vorjahresergebnissen jeweils 10% zum 31.12.2014 in > die Rücklagen einstellen? Würde das Finanzamt das > akzeptieren? Und könnten wir dann in 2015 diese > Freien Rücklagen für ein Projekt verwenden? > Oder wäre es vielleicht besser, die Einstellung in > die Freien Rücklagen gar nicht mehr zu erwähnen > und direkt in diesem Jahr das Geld für ein > entsprechendes Projekt auszugeben (was übrigens > den Satzungszwecken entspricht)? > Konkret: Wir möchten in 2015 für ein Projekt > 5.000,00 EUR ausgeben, haben aber in den letzten > Jahren nie in der Buchhaltung Rücklagen gebildet. > Das Geld ist aber natürlich vorhanden.
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