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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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Betreff:
Wolfgang Pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Unerlaubte Rücklagen führen regelmäßig nicht zum > Entzug de Gemeinnützigkeit. > Das Finanzamt setzt zunächst eine Frist zur > Auflösung der Rücklage (wenn es denn von ihr > erfährt). > Bis es soweit ist, können Sie einiges tun, die > unerlaubte Rücklage in eine zulässge (freie) > Rücklage umzuwandeln.
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