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Steuern und Buchführung
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Betreff:
Wolfgang Pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Bei § 10 Abs. 5 Nr. 1 UStG geht es nicht um die > Steuerpflicht (die ist vorausgesetzt), sondern um > die Bemessungsgrundlage. Die Abweichung vom > marktüblichen Entgelt dürfte aber nicht so hoch > sein, dass hier das Finanzamt überhaupt prüft.
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