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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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Wolfgang Pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > a) Fallen somit die sogenannten > "Kostenbeteiligungen" (also keine Eintrittsgelt > oder Teilnehmergebühren) immer unter die > umsatzsteuerlichen Einnahmen/Entelte, wenn die > Kostenrechnungen (Eingangsleistungen) auf den > Verein lauten? > # > Ja, es sind ja keine durchlaufenden Posten > > b) Eine Umsatzsteuer wäre also so zu umgehen, dass > die Beteiligten die Kosten für Übernachtung und > Bewirtung selber übernehmen würden (Verein erhält > keine Rechnung) und der Verein den Teilnehmern > eine Zuschuss gewährt (Aufwand Zweckbetrieb). > # Ja, das wäre möglich. > > c) Oder entfällt sowieso keine > Umsatzsteuerpflicht, weil die Eingangsleistungen > (Vorsteuer) höher als die Ausgangleistung > (Kostenbeteiligung) ist? > # Nein, auch nicht kostendeckende Entgelte sind > umsatzsteuerpflichtig. > > d) Schiffsausflug: Verein zahlt Kosten > (Schifffahrt + Bewirtung). Teilnehmer zahlen einen > Beitrag. > = 1. wirschaftlicher Geschäftsbetrieb 2. > Schiffbeförderung nach § 25 UStG Besteuerung der > positiven Differenz 3. Bewirtung eigenständige > Vorleistung 4. Umgehung USt wenn Teilnehmer selber > bezahlten und Verein zahlt Zuschuss (ist das > ideell unter Beachtung der 40,00 €?) > # Da es sich um eine gesellige Veranstaltung > handelt, liegt ein steuerpflichtiger > wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb vor. Am > einfachsten wird man das über die 40-Euro-Grenze > lösen. > Die Margenbesteuerung erschiene mir für den > Einzelfall als viel zu kompliziert.
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