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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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ger1842 schrieb: ------------------------------------------------------- > Danke für die Antwort: > > Habe dann doch nochmal Nachfragen: > > a) Fallen somit die sogenannten > "Kostenbeteiligungen" (also keine Eintrittsgelt > oder Teilnehmergebühren) immer unter die > umsatzsteuerlichen Einnahmen/Entelte, wenn die > Kostenrechnungen (Eingangsleistungen) auf den > Verein lauten? > > b) Eine Umsatzsteuer wäre also so zu umgehen, dass > die Beteiligten die Kosten für Übernachtung und > Bewirtung selber übernehmen würden (Verein erhält > keine Rechnung) und der Verein den Teilnehmern > eine Zuschuss gewährt (Aufwand Zweckbetrieb). > c) Oder entfällt sowieso keine > Umsatzsteuerpflicht, weil die Eingangsleistungen > (Vorsteuer) höher als die Ausgangleistung > (Kostenbeteiligung) ist? > > d) Schiffsausflug: Verein zahlt Kosten > (Schifffahrt + Bewirtung). Teilnehmer zahlen einen > Beitrag. > = 1. wirschaftlicher Geschäftsbetrieb 2. > Schiffbeförderung nach § 25 UStG Besteuerung der > positiven Differenz 3. Bewirtung eigenständige > Vorleistung 4. Umgehung USt wenn Teilnehmer selber > bezahlten und Verein zahlt Zuschuss (ist das > ideell unter Beachtung der 40,00 €?)
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