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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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ger1842 schrieb: ------------------------------------------------------- > Hallo, > > wir haben als Verein folgende Problemfälle: > > 1. Wir veranstalten als Chor eine sogenannte > "Chorfreizeit" bei der an einem Wochenende (also > mit Übernachtung) die Probe unserer Sangestücke im > Vordergrund steht. Abends setzt man sich gesellig > zusammen. > Die Kostenrechnungen laufen auf den Verein. Die > Teilnehmer beteiligen sich an den Kosten. Per > Saldo bleibt also für den Verein ein Aufwand. > > Frage: Fällt diese "Chorfreizeit" unter den > Zweckbetrieb und sind aus den Kostenbeteiligungen > der Mitglieder 7% USt zu ermitteln (Annahme ist, > dass wir die Grenze von 17.500,00 im Vorjahr > überschritten haben). > > 2. An geselligen Veranstaltungen beteiligen sich > die Teilnehmer an den Kosten, die der Verein > erstmal übernimmt. Per Saldo ergibt sich für den > Verein ein Aufwand, der sich innerhalb der 40,00 > Grenze je Mitglied bewegt. > > Fragen: Ist die gesellige Veranstaltung > wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb und aus der > Kostenbeteiligung der Mitglieder 19% USt > herauszurechnen und der per Saldo übrige Aufwand > im ideellen Bereich unter Mitgliederpflege > auszuweisen? > Oder könnte man die Kosten quasie als > durchlaufenden Posten verstehen und diese als auch > die Kostenbeteiligung gemeinsam auf > Mitgliederpflege buchen (Verstoß > Saldierungsverbot?)
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